Vortrag 3 – Teil 1

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABEN BÜRGER, IHRE SUBJEKTIV-ÖFFENTLICHEN RECHTE BEI DER ERRICHTUNG VON MOBILFUNKSENDE-ANLAGEN IN ÖSTERREICH DURCHZUSETZEN, UND WELCHE VERPFLICHTUNG HÄTTEN DIE BEHÖRDEN UND DIE POLITIK DABEI?

 

20 – 21 Uhr

 

Inhalt des Vortrags: 

So wie der flächendeckende Mobilfunkausbau zu 5G derzeit betrieben wird, widerspricht dieser unserem Rechtssystem, da die sonst vor jeder Umsetzung solcher Projekte durchzuführenden Raum- und Umweltverträglichkeits-prüfungen nicht stattfinden und bei den anderen notwendigen Bewilligungen (fernmeldebehördliche Betriebsanlagengenehmigungen und baubehördliche Bewilligungen) der Gesundheitsschutz für die Nachbarn nicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird der rasante Ausbau gegen den Willen der mitdenkenden Bevölkerung durchgeführt (Überrumpelungstaktik). Da wir uns durch die Einführung dieser neuen Technologie einem Humanexperiment ausgesetzt sehen und bei den von uns gewählten Volksvertretern kein Gehör finden, müssen wir uns selber helfen und unter der betroffenen Bevölkerung umfassende Aufklärung über die  rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die Risiken auf allen Ebenen zu diesem Thema betreiben.

 

 

ING. JOHANN KUHN ist ehemaliger Gemeinderat von Spittal an der Drau, der an dem Beschluss zur Verhinderung einer Baubewilligung für eine Mobilfunk-sendeanlage im November 2007 und März 2008 beteiligt war. Wegen dieses Beschlusses, wurde der Bürgermeister und alle Gemeinderatsmitglieder wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. In einem mehrere Tage dauernden medienwirksamen „Schauprozess“ wurde das Gerichtsverfahren durchgeführt. Die Gemeinderäte von Spittal a. d. Drau wurden freigesprochen. Die Wirkung, mit diesem Gerichtsverfahren alle anderen Gemeinden in Österreich einzuschüchtern, damit diese keine Schwierigkeiten bei den Baubewilligungen für Sendeanlagen machen, wurde jedoch erreicht.

Ing. Kuhn beschäftigt sich seit Nov. 2007 mit den Praktiken und den rechtlichen Grundlagen zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen und unterstützt seit Beginn 2015 Nachbarn von Sendeanlagen bei Baubewilligungsverfahren. Er will erreichen, dass die gesundheitlichen Belange bei den baubehördlichen Genehmigungen zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen genauso berücksichtigt werden wie bei den baubehördlichen Genehmigungen von sonstigen gewerblichen Betrieben.

Artikel:  Kärntner-Krone-10.04.2019.pdf